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Atemschutzgeräteträger – Karlstadt / Gemünden
6. Februar 2023 - 2. April 2023
Im Rahmen des Lehrganges werden den Teilnehmern folgende Inhalte vermittelt:
- Bedeutung des Atemschutzes
- Atemschutzgeräte (Handhabung und Funktion)
- Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger
- Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit
- Einsatztaktik, Einsatzgrundsätze
- Notfalltraining
- Übungen mit Atemschutzgeräten
Teilnahmevoraussetzungen:
- mindestens Zwischenprüfung MTA
- Mindestalter: 18 Jahre
- gültige ärztliche Untersuchungsbescheinigung G26 nach Gerätegruppe III diese ist in der Anmeldung zu bestätigen und bei der ersten Präsenzausbildung vorzuzeigen.
- Personen mit starken Koteletten oder Vollbart sind nicht für das Tragen von Atemschutzgeräten geeignet. Diese werden auch nicht zum Lehrgang zugelassen.
- Falls eine Sehhilfe vom Arzt gefordert wurde, ist eine Maskenbrille erforderlich, die zum Lehrgangsbeginn vorhanden sein muss.
Mitzubringen sind:
- persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schutzanzug mit Überjacke, Feuerwehrstiefel, Flammenschutzhaube, Handschuhe für Innenangriff)
- Feuerwehrhaltegurt
- Atemschutzmaske
- Pressluftatmer
- Feuerwehrleine
- Digitalfunkgerät
- Schreibunterlagen
- Dienstbuch
Allgemeines
Dem Teilnehmer muss für die ganze Zeit des Lehrganges ein Atemschutzgerät, eine Maske und ein Lungenautomat zur Verfügung stehen, das NICHT im Einsatzdienst verwendet wird.
- Die Ausbildung findet online und in Präsenz statt
- Der Teilnehmer muss ein Laptop/Tablet besitzen und über einen Internetanschluss verfügen, um an Online-Terminen teilhaben zu können
- Um die Lehrgänge termingerecht planen zu können, ist es notwendig, sich im Online Anmeldeformular anzumelden. Für die Berücksichtigung als Lehrgangsteilnehmer entscheidet der Lehrgangsleiter mit der Kreisbrandinspektion zusammen.
- Die Lehrgangsausschreibungen werden auf der KFV-Seite bekannt gegeben.
- Ab einer Abwesenheitszeit von > 2 Stunden ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.
Sollten noch Fragen zum Lehrgang anstehen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kreisbrandinspektor, an den Ausbildungsleiter Patrick Geißner (KBM Atemschutzausbildung).