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Infektionsschutzgesetz – Erstbelehrung gem. § 43, Abs. 1
14. April 2023/19:00 - 21:00

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Hierzu zählen auch die Feuerwehrfeste mit angebotenen Speisen wie zb. Steaks, Bratwürsten, Gyros etc., sowie der Getränkeausschank. Mit unserer Feuerwehrärztin Frau Dr. Irene Preis können wir den Feuerwehren des Landkreises Main-Spessart eine zentrale
Erstbelehrung anbieten.
Für die Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Wir bitten um gesammelte Anmeldung pro Feuerwehr mit den folgenden Daten pro Person:
- Vorname
- Name
- Geburtsdatum
- Feuerwehr
Die gesammelte Meldung bitte bis spätestens 01.04.2023 per Mail an isabelle.bechold@feuerwehr-burgsinn.de Rückfragen können ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse gestellt werden.