🔥 Zentrale Übersicht für den Landkreis Main-Spessart

Aktuelle Feuerverbote

Hier werden gemeldete kommunale Feuerverbote, Hinweise und Aufhebungen zentral zusammengeführt. Die Übersicht dient der schnellen Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Feuerwehren und Behörden.

Aktive Feuerverbote 4
Hinweise 0
Aufgehoben 0

Feuerverbot Stadt Gemünden

● Aktiv
Gültig ab 26.05.2026
Gültig bis bis auf Widerruf
Betroffener Bereich

Im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main.

Beschreibung

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten
Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills.

Stadt Karlstadt

● Aktiv
Gültig ab 26.05.2026
Gültig bis bis auf Widerruf
Betroffener Bereich

Im Gesamtgebiet von Karlstadt ohne Ausnahme.

Beschreibung

Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.

Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.

Stadt Lohr a.Main

● Aktiv
Gültig ab 23.05.2026
Gültig bis bis auf Widerruf
Betroffener Bereich

Stadtgebiet Lohr a.Main

Beschreibung

Verboten sind unter anderem auch:
• Lagerfeuer und Feuerstellen auf privaten Grundstücken
• das Aufstellen und Abbrennen von Grablichtern auf den Friedhöfen auf Wiesen, Baum- und in Heckennähe

Erlaubt bleiben:
• Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts

Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main

● Aktiv
Gültig ab 26.05.2026
Gültig bis bis auf Widerruf
Betroffener Bereich

Im gesamten Gebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt a. Main, Rechtenbach und Steinfeld.

Beschreibung

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer und Feuerwerke auf privaten Grundstücken. Das Grillen innerorts im privaten Bereich ist ausnahmsweise erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und muss einen ausreichenden Mindestabstand zu leicht entzündlichen Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einhalten. Der Grill muss ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden. Außerdem zählt hierzu auch das Aufstellen und Abbrennen von Grablichtern auf den Friedhöfen auf Wiesen, Baum- und in Heckennähe.

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