Feuerverbot Stadt Gemünden
● AktivIm Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten
Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills.
Hier werden gemeldete kommunale Feuerverbote, Hinweise und Aufhebungen zentral zusammengeführt. Die Übersicht dient der schnellen Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Feuerwehren und Behörden.
Im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten
Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills.
Im Gesamtgebiet von Karlstadt ohne Ausnahme.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Stadtgebiet Lohr a.Main
Verboten sind unter anderem auch:
• Lagerfeuer und Feuerstellen auf privaten Grundstücken
• das Aufstellen und Abbrennen von Grablichtern auf den Friedhöfen auf Wiesen, Baum- und in Heckennähe
Erlaubt bleiben:
• Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts
Im gesamten Gebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt a. Main, Rechtenbach und Steinfeld.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer und Feuerwerke auf privaten Grundstücken. Das Grillen innerorts im privaten Bereich ist ausnahmsweise erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und muss einen ausreichenden Mindestabstand zu leicht entzündlichen Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einhalten. Der Grill muss ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden. Außerdem zählt hierzu auch das Aufstellen und Abbrennen von Grablichtern auf den Friedhöfen auf Wiesen, Baum- und in Heckennähe.
