Das Landratsamt Main-Spessart hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände ein vorübergehendes Wasserentnahmeverbot erlassen.
Bis einschließlich 31. August 2026 darf aus fließenden Gewässern der II. und III. Ordnung grundsätzlich kein Wasser entnommen werden. Betroffen sind insbesondere kleinere Flüsse, Bäche und Gräben im Landkreis.
Der Main ist als Gewässer I. Ordnung von diesem Verbot nicht betroffen.
Die Regelung gilt sowohl für die allgemeine Wasserentnahme als auch für Eigentümer und Anlieger eines Gewässers. Eine Entnahme ist nur möglich, wenn eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamts vorliegt oder bereits eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis besteht.
Für die Feuerwehren gilt das Verbot auch im Übungs- und Ausbildungsbetrieb. Bei tatsächlichen Einsätzen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr darf weiterhin Wasser entnommen werden.
Grund für die Maßnahme sind die sehr niedrigen Wasserstände und die hohen Wassertemperaturen. Besonders kleinere Gewässer sind derzeit stark belastet. Darunter leiden vor allem Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen.
Auch die Grundwassersituation ist angespannt: Rund 80 Prozent der oberflächennahen Messstellen liegen im niedrigen Bereich, etwa die Hälfte davon sogar im sehr niedrigen Bereich. Eine nachhaltige Entspannung ist derzeit nicht absehbar.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Gegen Ende August wird geprüft, ob das Verbot verlängert werden muss.








