Erklärung zur Übungsleiterpauschale

zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung (sog. Übungsleiterpauschale) im Lohnsteuerabzugsverfahren nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 (3.000,00 € jährlich) wird von mir für die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit (nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeitbeschäftigung) als Ausbilder im Feuerwehrwesen beim Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart e. V.in Anspruch genommen.