Hinweise an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrgängen der Staatlichen Feuerwehrschulen
Die Teilnahme an allen Präsenzlehrgängen oder Seminaren an den Feuerwehrschulen unterliegt ab sofort der 2G- Regelung.
- Das bedeutet, der Lehrgangsteilnehmer muss bei der Anmeldung am Empfang der Feuerwehrschule eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachweisen oder alternativ eine gültige Genesenenbescheinigung vorlegen (Genesung vgl. Definition lt. RKI „positiver PCR-Test älter 28 Tage, max. 6 Monate“).
- Falls Sie im Zeitraum von 14 Tagen nach Ihrem Aufenthalt positiv getestet werden, informieren Sie umgehend die Feuerwehrschule.
- Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich (20-30 Sekunden) Ihre Hände mit Seife, auch zwischen Ihren Fingern und nutzen Sie regelmäßig die bereit gestellten Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion.
- Halten Sie Ihre Hände vom Gesicht fern und vermeiden Sie Berührungen des Gesichtes, insbesondere von Mund, Nase oder Augen Husten und niesen Sie hygienisch, indem Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen halten.
- Nutzen Sie Einmaltaschentücher oder husten und niesen Sie in Ihre Armbeuge, auf keinen Fall in die Hand.
- Halten Sie möglichst 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen und vermeiden Sie direkten Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmen, etc. Tragen Sie einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) grundsätzlich in Gebäuden und im Freien, wenn sich der Mindestabstand nicht zuverlässig einhalten lässt, und lüften Sie beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen regelmäßig.
- Bitte beachten Sie diese Grundsätze insbesondere auch in den unterrichtsfreien Zeiten, die Sie in oder außerhalb der Feuerwehrschulen verbringen.
Besetzung von Fahrzeugen im Einsatz
Der Unterschied von Beginn der Pandemie im März 2020 zu heute ist die Verfügbarkeit von FFP 2 Masken und Impfstoff. Aus diesem Grund schlagen wir zur Erhaltung der Motivation unserer Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden folgendes vor:
Keine Reduzierung der Mannschaft auf dem Einsatz unter nachfolgenden Voraussetzungen:
- Alle Besatzungsmitglieder sind gesund und haben keine Symptome.
- Alle Besatzungsmitglieder tragen FFP 2 Maske.
- Fenster zur Belüftung leicht öffnen.
- An der Einsatzstelle absitzen und am Fahrzeug aufhalten. Abstand von 1,5 m einhalten.
- Zeitraum für die Einsatztätigkeit so gering wie möglich halten.
- Dokumentation der Fahrzeugbesatzung auf der Anwesenheitsliste.