Werte Führungskräfte,
angesichts der weiter stark ansteigenden Infektionszahlen kann man die Gesamtlage als sehr ernst bezeichnen. Wir sind alle aufgerufen, in jeweiliger Zuständigkeit und Verantwortung alles Mögliche zu unternehmen, die Infektionsketten zu unterbrechen und so den Anstieg der Zahlen zu bremsen. Der Landesfeuerwehrwehrverband Bayern hat mit einer Info von heute auf die Dringlichkeit hingewiesen und weitere Informationen durch das Staatsministerium des Innern für Sport und Integration angekündigt.
Folgende Bitte und Appell an Euch:
- Impfen (egal ob 1., 2. oder 3. Impfung)!
- Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
- Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug) Verzicht auf alle Übungen und Ausbildungen, die noch nicht begonnen wurden und die nicht zwingend zum Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderlich sind.
- Abschluss bereits begonnener Übungen und Ausbildungen, Prüfungen unter Anwendung von 2Gplus (Testen aller Teilnehmer, auch der Geimpften!) Sitzungen, Besprechungen etc. nur wenn unbedingt notwendig und unter Anwendung von 2Gplus.
- Verzicht auf den Betrieb der Floriansstube, Nachbesprechungen, und jede vermeidbare gesellschaftliche Aktivität.
- Evtl. weitergehende gesetzliche Regelungen sind selbstverständlich zu beachten. Die vorgenannten Punkte gelten selbstverständlich ausschließlich für symptomfreie Personen.
Wir möchten für unsere Veranstaltungen die wir für wichtig erachten einen höchstmöglichen Schutz für alle Kamerad*innen gewährleisten. Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Regelungen und die Hygieneregeln dringend einzuhalten. Wir Feuerwehren haben Vorbildfunktion und müssen aufeinander achten und befinden uns in Bayern wieder in einer durch den Katastrophenfall geführten Pandemie.
Kreisbrandinspektion
Wir haben für Main-Spessart folgende Regelungen für anstehende Termine grundsätzlich festgelegt:
- Für alle Termine verpflichtend die 2Gplus Regel (geimpft, genesen und aktuell getestet).
- Innerhalb und außerhalb geschlossener Räume FFP- 2 Maske.
- Anwesenheitslisten zur Kontaktnachverfolgung sind zwingend zu führen.
Inspektionsbereich NN.
Bereich Jugendfeuerwehr
Info von Kreisjugendwart Andreas Wenisch
Die Jugendfeuerwehr Bayern fällt als Jugendverband unter die Regelungen der außerschulischen Jugendarbeit. Für diese gilt grundsätzlich nach wie vor die „3G“- Regelung. Neu ist, dass nun Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr eine FFP2-Maske tragen müssen. Die Regelungen gelten auch für die Kinderfeuerwehren.
Die ausführlichen Regelungen findet Ihr auf der Homepage Jugendfeuerwehr Bayern