Soweit die Christbaum-Sammelaktion ehrenamtlich durchgeführt wird, ist diese an den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zu messen und außerhalb der Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens grundsätzlich zulässig. Es können sich maximal zwei Hausstände an der Sammlung beteiligen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben dabei für die Gesamtzahl außer Betracht.
Ergänzend weisen wir noch auf Folgendes hin: Die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten zunächst bis 10. Januar 2021. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über mögliche Änderungen.
Weitere Informationen gibt es beim Bayerischen Staatsministerium