UPDATE 15.06.2022:
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
- Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen.
- Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills im privaten Bereich erlaubt.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffer I. wird angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
In den unterfränkischen Wäldern herrscht Trockenheit, in den kommenden Tagen soll sich die Situation noch verschärfen. Daher hat die Regierung von Unterfranken ab Donnerstag Beobachtungsflüge angeordnet. Aus der Luft sollen Brandherde geortet werden.
Aufgrund der aktuellen hohen Waldbrandgefahr in großen Teilen Unterfrankens startet die Regierung Beobachtungsflüge. Nach Sondierung der Lage habe die Regierung von Unterfranken heute in Absprache mit Försterinnen und Förstern entschieden, am Donnerstagnachmittag die Beobachtungsflieger in die Luft zu schicken.
„Hohe Waldbrandgefahr“ an neun von zwölf Standorten in Unterfranken
Ziel sei, im Ernstfall Brände so früh wie möglich zu erkennen und schnell zu alarmieren. Laut dem aktuellen Waldbrandgefahrenindex WBI des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist die Waldbrandgefahr in Unterfranken aktuell hoch: Neun von zwölf unterfränkische Standorte melden Stufe 4, „hohe Gefahr“, so etwa Bad Kissingen, Würzburg, Bad Königshofen, Kitzingen und Lohr-Halsbach. Die höchste Stufe 5, „sehr hohe Gefahr“, wird für morgen für den Standort Kahl am Main prognostiziert.
Grillen auf offenem Feuer in Gemünden verboten
Im Landkreis Main-Spessart gilt bereits in Gemünden, Karlstadt und Eußenheim überall absolutes Feuerverbot. Das Verbot gelte dort auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – und zwar ohne Ausnahme. Je nach Lage dürfen die Kommunen in Bayern ein Feuerverbot aussprechen.
Die Stadt Gemünden bittet die Bevölkerung dabei trotz des Grillwetters um Verständnis: Sie sieht sich angesichts der extrem hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu verbieten. Das Verbot untersagt auch Lagerfeuer auf privaten Grundstücken sowie das Betreiben von Grills. Ausgenommen hiervon sind Gas- oder Elektrogrills, insofern sie in sich geschlossen sind und keine Flamme nach außen sichtbar ist.