Liebe Leserinnen und Leser,
die aktuelle Lage ist weiterhin geprägt von steigenden Infektionszahlen und leider auch steigenden Opferzahlen. Stand heute haben sich in Bayern bisher insgesamt knapp 2400 Personen mit dem Corona-Virus infiziert, 13 Personen, überwiegend hoch betagte Seniorinnen und Senioren oder schwer vorerkrankte Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, sind verstorben.
Leider haben wir in Bayern zwei Hotspots zu verzeichnen. Zum einen die Stadt Mitterteich in der Oberpfalz, und in unmittelbarer Nachbarschaft in Oberfranken die Stadt Hohenberg a.d. Eger. In beiden Fällen ist die Zahl der Infizierten in kurzer Zeit so stark angestiegen, dass die verantwortlichen Landräte es untersagt haben, die häusliche Unterkunft ohne triftigen Grund zu verlassen. Triftige Gründe sind etwa der Weg zur Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche, Tanken und die Versorgung von Haustieren. Untersagt ist es somit aber, das Haus zu verlassen, um etwa „nur mal so“ Bekannte zu besuchen oder Spielplätze aufzusuchen.
In allen anderen Orten Bayerns gelten derlei massive Einschränkungen einer Ausgangssperre noch nicht. Wir betonen „noch nicht“. Denn sollte sich zeigen, dass viele Menschen in unserem Lande die vom Gesundheitsministerium bereits fortgeschriebene Allgemeinverfügung zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen – die konsolidierte Fassung finden Sie hier – weiterhin missachten und ihre freie Zeit dafür nutzen, um etwa Corona-Partys zu feiern, in Parks Grillfeste mit zahlreichen Teilnehmern zu veranstalten oder in großer Zahl und auf engstem Raum Straßencafes, Stadtbrunnen oder Uferpromenaden zu bevölkern, dann wird eine Ausgangssperre für ganz Bayern unausweichlich werden. Daran hat unser Ministerpräsident in seiner heute vor dem Bayerischen Landtag abgegebenen Regierungserklärung keinen Zweifel gelassen.
Damit es nicht so weit kommt und um die Einhaltung der bereits mit Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums erlassenen Verbote wirksam durchzusetzen, habe ich als Innenminister heute Früh die Bayerische Polizei angewiesen, die Kontrollen deutlich zu verstärken. Diese werden morgen noch einmal intensiviert. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung wird die Polizei nicht nur sofort unterbinden, sondern Verstöße auch konsequent ahnden.
Sicher haben Sie auch die gestrige Ansprache der Bundeskanzlerin zur Kenntnis genommen. In ihrer ersten Fernsehansprache an die Nation außerhalb der Neujahrsansprachen hat die Bundeskanzlerin wie unser Ministerpräsident mit eindringlichen Worten dazu aufgerufen, sich mit den potentiellen Opfern einer Corona-Erkrankung solidarisch zu zeigen und die hierzu erlassenen behördlichen Anordnungen sowie die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts strikt zu beachten. Das Redemanuskript der Bundeskanzlerin finden Sie hier.
Wir in Bayern haben uns nach der Ausrufung des Katastrophenfalles zwischenzeitlich organisatorisch gut aufgestellt. Hier im Innenministerium, auf Ebene der Bezirksregierungen und bei den Kreisverwaltungsbehörden, also den Landratsämtern und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte, sind jeweils die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) aufgerufen und in den Wirkbetrieb übergegangen. Mit diesen Strukturen unterstützen wir intensiv das Gesundheitsministerium und die gesamte Gesundheitsverwaltung personell, logistisch und mit Knowhow. Die beginnt bei der täglichen bayernweiten Erhebung von Daten zu den Kapazitäten der Kliniken, geht über die personelle Unterstützung der Behörden vor Ort bis zur technischen Unterstützung des Aufbaus und Betriebs von Testzentren und wird in den kommenden Tagen und Wochen noch die vielfältigsten Ausprägungen erfahren. Wir danken allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die in den FüGK arbeiten, für ihr engagiertes Mittun und die Bereitschaft, sich nicht nur dieser atypischen und so bisher weder erlebten noch geübten Katastrophenlage zu stellen, sondern sich ihr mit viel Phantasie und Kreativität kraftvoll entgegenzustellen.
Die Situation an den Grenzübergängen hat sich bei der Einreise nach Deutschland an den bayerischen Grenzübergängen für die Berufspendler und den Frachtverkehr weitgehend eingespielt. Anders als etwa an der Grenze zu Polen, wo es zu über 50 km langen Staus kam und die über viele Stunden im Stau Wartenden von Hilfsorganisationen mit Nahrung und Getränken versorgt werden mussten, liegt die Wartezeit bei der Einreise von Österreich regelmäßig im Bereich von einer Viertelstunde.
Abzuwarten bleibt aber, wie sich die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung auswirken wird, seit heute 00:00 Uhr auch den aus Deutschland nach Österreich einreisenden Personenverkehr zu kontrollieren. Auf Grundlage einer Verordnung des österreichischen Gesundheitsministers gilt Folgendes:
Mitzuführen ist ein maximal vier Tage altes ärztliches Attest über den Gesundheitszustand und vorzuweisen, dass der Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, andernfalls ist die Einreise zu verweigern.
Abweichend hiervon dürfen Österreicher einreisen oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und sich verpflichten, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies unterschriftlich bestätigen (Quarantäne entfällt bei negativem Testergebnis).
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
Wichtig: Die Verordnung ist nicht auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr sowie den Pendler-Berufsverkehr anwendbar.
Wir werden alles dafür tun, dass diese Maßnahmen der österreichischen Regierung auf bayerischer Seite nicht zu langen Staus und womöglich chaotischen Zuständen etwa am Walserberg bei Freilassing, am Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein oder Passau/Suben führen werden.