Die Ausbreitung des Coronavirus nimmt derzeit, wie erwartet, einen pandemischen und damit expontiellen Verlauf.
„Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation“ (RKI, 09.03.2020) „Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als mäßig eingeschätzt.“ (RKI, 09.03.2020)
„ Die massiven Anstrengungen … verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Sie sollten durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden.
Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, …“ (RKI 09.03.2020)
Es gilt daher in allen Bereichen den Spagat, einerseits Risikominimierung, aber gleichzeitig die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens zu bewerkstelligen .
Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, bestätigt durch den Gesundheitsminister Jens Spahn, hat heute folgendes beschlossen:
„Der Krisenstab empfiehlt die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern.“
„Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern beschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern zu untersagen, um eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. … Die Sicherheit stehe an oberster Stelle. Bayern habe sich daher bewusst entschieden, den Maßnahmen und Empfehlungen des Bundes zu folgen … Bei Veranstaltungen mit weniger als 500 Besuchern solle jeder für sich persönlich entscheiden, ob diese notwendig sei.“
Derzeit gibt es daher keine fachlichen Empfehlungen Veranstaltungen der Feuerwehren, wie Unterrichte, Übungen, Jahreshauptversammlungen, Besprechungen, Lehrtätigkeiten an den Ausbildungsstätten, etc. generell abzusagen.
Hier ist eher die Analogie zu den Schulen gegeben. „Eine generelle Schließung der Schulen … hält die Staatsregierung … bisher nicht für notwendig. Eine …Schließung sei intensiv diskutiert worden, wäre nach Einschätzung der Experten gegenwärtig aber unverhältnismäßig.“
Wenngleich es keinen Grund zur Panik gibt, sollten sich die Feuerwehren vorbereiten und klug verhalten.
Als oberstes Ziel gilt:
Folgende Empfehlungen gelten für Veranstaltungen der Feuerwehren:
- Kritische Prüfung der Notwendigkeit der Veranstaltung (Kann das Ziel der Veranstaltung auch anderweitig erreicht werden?)
- Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Absage oder Verschiebung
Folgende Personen sollten den Veranstaltungen fern bleiben
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- Personen mit Husten, Kratzen im Hals, Infektionszeichen, Fieber
- Personen mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall (in den letzten 14 Tagen)
- Personen mit Aufenthalt in einem Risikogebiet ( in den letzten 14 Tagen)
- Hinweis entsprechenden Abstand zu hustenden oder niesenden Personen zu halten (1-2 Meter)
- Häufiges Händewaschen
- Bereitstellung einer Möglichkeit zur Händedesinfektion
- Hustenetikette
Folgende Empfehlungen gelten für Einsätze der Feuerwehren:
Folgende Personen sollten nicht an Einsätzen derzeit teilnehmen:
- Personen mit Husten, Kratzen im Hals, Infektionszeichen, Fieber
- Personen mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall (in den letzten 14 Tagen)
- Personen mit Aufenthalt in einem Risikogebiet ( in den letzten 14 Tagen
- Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen
- Ggf. Verwendung von Atemschutzmasken FFP 2 (oder höhere Qualität)
- Tragen der Schutzkleidung vollständig und geschlossen
- Nach dem Einsatz Hände desinfizieren und waschen
- Ggf. Flächendesinfektion der Gerätschaften und ggf. der Mannschaftskabine , insbesondere nach Kontakt mit einem Verdachtsfall
- Frühzeitiger Kleidungswechsel (Schwarz-Weiß-Trennung, korrektes Ablegen der Schutzkleidung)
- Korrekte Reinigung der Schutzkleidung
Folgende Empfehlungen gelten für die Leitung der Feuerwehren:
- Regelmäßige (tägliche) Informationsbeschaffung (z.B. www.rki.de)
- Gefährdungsbeurteilung gemäß UVV 49 § 4, Biostoffverordnung § 7
- Erwirken einer medizinischen Beratung (UVV 49 § 6)
- Bereitstellung ausreichender Schutzausstattung (UVV 49 § 3)
- Bereitstellung ausreichender Menge Desinfektionsmittel (Personen- und Fahrzeugausstattung) (UVV 49 § 3)
- Information der Einsatzkräfte über Prozeduren (incl. Absonderung)
- Tägliche Beurteilung und Ermittlung der Einsatzbereitschaft (eigene Erkrankungsfälle)
- Sicherstellen von Reinigung, Desinfektion und Hygiene (begrenzte viruzide Wirkung gemäß rki-Listung)
- Kontaktdokumentation gemäß § 7 Biostoffverordnung