In den Wäldern gilt #Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster. Dies ist nicht nur eine Unsitte, sondern sogar brandgefährlich.
Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
#Grillfeiern sind durch die Ausgangsbeschränkungen aktuell ohnehin untersagt und bußgeldbewehrt.
Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen. Darüber hinaus gelten aktuell auch die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen.