Infoschreiben zur Feuerwehrführerscheinausbildung im Lkr. Main – Spessart
Bereits seit 01. Oktober 2011 können in unserem Landkreis Fahrberechtigungen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,75t bzw. bis 7,49t erworben werden.
Die Anmeldung erfolgt über die zuständigen Kreisbrandinspektoren an den Ausbildungsleiter der „Feuerwehrfahrberechtigung“ (Stephan Schneider) der die Weiterverteilung auf die Ausbilder vornimmt. Der Ausbilder tritt dann telefonisch mit dem Bewerber zur weiteren Terminabsprache in Kontakt.
Es ist nicht möglich, dass Ausbildungen direkt über die Ausbilder abgesprochen werden.
Die Fahrberechtigung wird nach erfolgter Ausbildung und Prüfung durch die Führerscheinbehörde des Landkreises Main- Spessart an den Bewerber übergeben.
Voraussetzungen für den Erwerb einer Feuerwehrfahrberechtigung:
1) Persönliche Eignung
- mindestens 20 Jahre alt
- mindestens zwei Jahre im Besitz Fahrerlaubnisklasse B (begleitendes Fahren bleibt unberücksichtigt)
2) Antrag
- der Antrag für die Feuerwehrfahrberechtigung steht im Portal des KFV Main- Spessart unter Download zur Verfügung
- auf der ersten sowie auf der dritten Seite sind die Angaben zum Bewerber sowie die Organisationszugehörigkeit und das Einverständnis der Organisation einzutragen und durch den Kommandanten zu bestätigen
- auf der ersten Seite muss die Kommune die Kostenübernahme bestätigen
- auf der ersten Seite muss der Bewerber unterschreiben und damit die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen
- dem Antrag ist eine Führerschein- und Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des Bewerbers beizufügen
3) Fahrzeug
- die Ausbildung findet auf dem Fahrzeug der eigenen Feuerwehr/Gemeinde statt
- die Gesamtmasse des Ausbildungsfahrzeuges muss der jeweiligen Führerscheinstufe (3,5t– 4,75t bzw. 4,75t – 7,49t) entsprechen
- mindestens 5m lang
- kastenförmiger Aufbau
- das Fahrzeug muss eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen können und dem Ausbilder /Prüfer ausreichende Sicht nach hinten ermöglichen
4) Kosten
- je Ausbildungseinheit á 45 min 15,- €
- je Prüfung á 60 min 40,- €
- Erteilung der Fahrberechtigung 19,20 € (Stand: 01.09.2019)
- für die Ausbildung -Rechnung des Kreisfeuerwehrverbandes
- für die Erteilung der Fahrberechtigung -Rechnung des Landratsamtes
- Gesamtkosten für die „kleine“ Fahrberechtigung von mindestens 119,20 €
- Gesamtkosten für die „große“ Fahrberechtigung von mindestens 149,20 € Diese Berechnung setzt voraus, dass der Bewerber keine Wiederholungsprüfung benötigt und innerhalb der Mindeststundenzahl als prüfungstauglich eingestuft wird.
5) Ausbildung
- die Ausbildung erfolgt im Schutzanzug
- Mindeststundenzahl für die „kleine“ Fahrberechtigung: 4 Einheiten á 45 Minuten.
- Mindeststundenzahl für die „große“ Fahrberechtigung: 6 Einheiten á 45 Minuten.
- die Prüfung dauert bei beiden Fahrberechtigungen 60 Minuten
6) Was passiert bei „Nichtbestehen“?
Für den Fall des Nichtbestehens, wird dem Bewerber eine Anzahl von Ausbildungsstunden (Nachschulung) auferlegt, die vor einer weiteren Prüfung durchgeführt werden müssen.
Eine zweite Prüfung ist nicht vor Ablauf einer Woche möglich. Sofern der Bewerber dreimal die Prüfung nicht bestanden hat, soll eine weitere Prüfung unterbleiben.
7) Nach der bestandenen Prüfung
Beim Bestehen der Prüfung übergibt der Prüfer die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung an das Landratsamt Main – Spessart. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes in Karlstadt erstellt die Fahrbe-rechtigung und verständigt dann den Führerscheinbewerber. Der Bewerber oder ein Bevollmächtigter muss dann die Fahrberechtigung in der Führerscheinstelle des Landratsamtes in Karlstadt zeitnah ab-holen. Die Rechnung ist unverzüglich zu begleichen, da sonst Mahngebühren entstehen.
8) Checkliste
Um den reibungslosen Ablauf der Führerscheinausbildung sicherzustellen, wurde vom Ausbilderteam eine Checkliste erarbeitet.
Diese ist vor Beginn der Fahrausbildung durch die antragstellende Feuerwehr zusammen mit dem Führerscheinbewerber abzuarbeiten.
Sollten Sie noch Fragen haben, richten Sie diese an den jeweils zuständigen Kreisbrandinspektor.